Diskussionsentwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Am 4.9.2009 hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz vorgelegt.
Wesentliche Regelungspunkte sind:
- Definition der i.R.e. Einstellungsverfahrens von einem Bewerber zu erhebenden Daten; Beschränkung des Fragerechts des Arbeitsgebers.
- Einschränkung gesundheitlicher Untersuchungen im Eistellungsverfahren.
- Begrenzung und Definition der im laufenden Beschäftigungsverhältnis zulässigerweise zu erhebenden Daten.
- Beschränkung der Zulässigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, des Einsatzes von Ortungssystemen und der Verwendung biometrischer Daten im Beschäftigungsverhältnis auf Verdachtsfälle.
- Verbot von Fragen des Arbeitgebers nach Diagnosen und Befunden gesundheitlicher Untersuchungen des Beschäftigten.
- Verbot der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen.
- Verbot einer ausschließlich automatisierten Personalentscheidung bei Einstellungsverfahren und im laufenden Beschäftigungsverhältnis.
- Bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Zulässigkeit der privaten Nutzung von Telefon, Email und Internet am Arbeitsplatz, soweit dadurch keine dienstlichen Belange beeinträchtigt werden. Bei zulässiger Nutzung Verbot der Erhebung des Inhalts.
- Korrektur- und Schadensersatzanspruch bei unrichtiger oder unzulässiger Datenerhebung.
- Verantwortlichkeit der Arbeitgebers für Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften auch bei Datenerhebung und -verarbeitung durch Dritte.
- Bestellung eines Beschäftigtendatenschutzbeauftragter in Betrieben mit fünf oder mehr Mitarbeitern.
Diskussionsentwurf BDatG v. 4.9.2009