LAG Rheinland-Pfalz: Außerordentliche Verdachtskündigung wegen strafbarer Datei auf Privatcomputer
Mit Urt. v. 26.3.2009 hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Auffinden einer Datei, deren Besitz die Verwirklichung eines Straftatbestands darstellt, auf dem privaten PC eines Arbeitnehmers eine außerordentliche Verdachtskündigung rechtfertigt.
LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.3.2009 - 2 Sa 776/08