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Neufassung der EU-Richtlinie über Computerprogramme

Seit dem 25.5.2009 gilt die Richtlinie 2009/24/EG  des Europäischen Parlaments und des Rates v.  23.4.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.

Die Neufassung der Richtlinie bringt insbes. eine Änderung betreffend die Schutzdauer von Computerprogrammen mit sich. Nach Art. 8 Abs. 1 der früheren Richtlinie 91/250/EG betrug die Schutzdauer 50 Jahre nach dem Tod des letzten noch lebenden Urhebers. Abs. 2 sah vor, dass Mitgliedstaaten, in denen bereits eine längere Schutzfrist gilt, wie bspw. Deutschland, an dieser längeren Schutzdauer so lange festhalten, bis eine gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfolgt. Dieser Art. 8 ist nun vollständig entfallen.

Richtlinie 2009/24/EG  v.  23.4.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen

Handbuch des EDV-Rechts

 

IT-Vertragsrecht (Rechtsprechung, AGB-Recht, Vertragsgestaltung), Datenschutz, Rechtsschutz.

Die 4. Auflage von 2009 des Handbuchs des EDV-Rechts berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen sowohl in Rechtsprechung und Literatur als auch in der Informationstechnologie und deren Anwendung.

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