Neufassung der EU-Richtlinie über Computerprogramme
Seit dem 25.5.2009 gilt die Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 23.4.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.
Die Neufassung der Richtlinie bringt insbes. eine Änderung betreffend die Schutzdauer von Computerprogrammen mit sich. Nach Art. 8 Abs. 1 der früheren Richtlinie 91/250/EG betrug die Schutzdauer 50 Jahre nach dem Tod des letzten noch lebenden Urhebers. Abs. 2 sah vor, dass Mitgliedstaaten, in denen bereits eine längere Schutzfrist gilt, wie bspw. Deutschland, an dieser längeren Schutzdauer so lange festhalten, bis eine gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfolgt. Dieser Art. 8 ist nun vollständig entfallen.
Richtlinie 2009/24/EG v. 23.4.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen