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OLG Hamm: Schadensersatz für "Notice-and-take-down"-Schreiben

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamm einem von rechtsverletzenden Äußerungen in einem Internetforum betroffenenen Händler i.R.d. Schadensersatzanspruchs auch die Kosten des "Notice-and-take-down"-Schreibens, mit dem der Betreiber des Forums über den rechtsverletzenden Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde, zugesprochen (OLG Hamm, Urt. v. 28.1.2010 - 4 U 157/09).

Die Information sei erforderlich, um die Rechtsverletzung so schnell wie möglich zu beenden und den entstehenden Schaden zu mindern.

OLG Hamm, Urt. v. 28.1.2010 - 4 U 157/09

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