OLG Hamm: Schadensersatz für "Notice-and-take-down"-Schreiben
In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamm einem von rechtsverletzenden Äußerungen in einem Internetforum betroffenenen Händler i.R.d. Schadensersatzanspruchs auch die Kosten des "Notice-and-take-down"-Schreibens, mit dem der Betreiber des Forums über den rechtsverletzenden Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde, zugesprochen (OLG Hamm, Urt. v. 28.1.2010 - 4 U 157/09).
Die Information sei erforderlich, um die Rechtsverletzung so schnell wie möglich zu beenden und den entstehenden Schaden zu mindern.
OLG Hamm, Urt. v. 28.1.2010 - 4 U 157/09