EU: Kommission veröffentlicht drei Studien zu TK-Reform
Am 25. August 2006 hat die Kommission drei Studien veröffentlicht, die als Anregung und Diskussionsgrundlage in die laufenden Beratungen über die Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften von 2002 eingehen sollen.
Die drei von der Kommission in Auftrag gegebenen Studien sind Beiträge zu einigen der Hauptthemen des Reformprozesses: Wachstum und Investitionen im Sektor elektronische Kommunikation, der Regelungsrahmen und der Wettbewerb auf den entsprechenden Märkten. Auch wenn die drei Studien für die Kommission keineswegs bindend sind, bilden sie während der bis Ende Oktober angesetzten Konsultation nützliche Beiträge zur öffentlichen Beratung über die geplante Reform.
Die drei Studien enthalten eine breite Palette von Stellungnahmen zu sämtlichen Aspekten der Telekommunikationsvorschriften der EU:
- Die erste Studie mit dem Titel „Bewertung des Regelungsrahmens für elektronische Kommunikation: Wachstum und Investition im e-Kommunikationssektor der EU“ ("An Assessment of the Regulatory Framework for electronic Communications: Growth and Investment in the EU E-Communications Sector", London Economics, in Verbindung mit PricewaterhouseCoopers) ergab, dass wirksame nationale Regelungen auf der Grundlage des EU-Telekommunikationsrechts – neben anderen Faktoren wie dem Pro-Kopf-BIP, der regionalen Bevölkerungsdichte und der Industriestruktur – eine wesentliche und positive Rolle als Investitionsanreiz in diesem Sektor spielen. Die Studie stützt damit der Auffassung der Kommission, dass zeitweilige „Regulierungsferien“ sowohl für einzelne Mitgliedstaaten als auch für die EU insgesamt kontraproduktiv wären.
- Die zweite Studie „Die nächsten Schritte für die Regulierung der elektronischen Kommunikation“ ("Preparing the Next Steps in Regulation of Electronic Communications", Hogan & Hartson und Analysys) beschäftigt sich mit wesentlichen Elementen des derzeitigen Regelungsrahmens und enthält 65 konkrete Reformvorschläge. Zu den Reformempfehlungen der Studie gehört die Straffung des Marktprüfungsverfahrens, die Verbesserung der Rechtsmittelverfahren vor den einzelstaatlichen Gerichten und die Schaffung europaweiter Genehmigungen für Kommunikationsdienste. Außerdem wird dargelegt, dass die strukturelle Trennung für die nationalen Regulierungsbehörden ein letztes Mittel bei der Vorabregulierung sein sollte und dass die organisatorische und funktionelle Trennung in die Liste der Maßnahmen zur Vorabregulierung aufzunehmen wäre. Ferner geht die Studie auf das kontroverse Thema ein, ob die Kommission im Falle der erheblichen Marktmacht eines Betreibers auf einem bestimmten Markt für elektronische Kommunikation stärkere Befugnisse hinsichtlich der von nationalen Regulierungsbehörden zur erlassenden Maßnahmen erhalten sollte. Etliche Befragte sprachen sich dafür aus, dass eine stärkere Kontrolle solcher Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene eine größere Harmonisierung und die Verfügbarkeit von einheitlichen Großkundenprodukten in der gesamten EU erleichtern würde. Die Gefahren für den Wettbewerb und den Binnenmarkt aufgrund „falscher Vorabregulierungen“ seien größer als diejenigen aufgrund einer „fehlerhaft konzipierten Marktanalyse“, so diese Studie, wobei sie feststellt, dass dies in erster Linie eine politische Entscheidung ist.
- Die dritte Studie „Sachverständigenbericht betreffend die Überarbeitung der Empfehlung für Märkte, für die eine Vorabregulierung vorgesehen ist“ ("Experts' Report in Relation with the Review of the Recommendation on Markets Subjects to Ex Ante Regulation", Dr. Ulrich Stumpf, Prof. Martin Cave und Prof. Tommaso Valletti) enthält eine Einschätzung von Wirtschaftsexperten zum Stand des Wettbewerbs bei Schmalband-, Breitband- und Mobildiensten. In diesem abschließenden Bericht wird die Aufhebung eines Großteils der in der Empfehlung über relevante Märkte von 2003 enthaltenen Regulierung von Endkundenmärkten empfohlen. Grundgedanken dieses Vorschlags sind bereits in die Kommissionsdokumente vom 29. Juni (IP/06/874) eingegangen, die zu dem Ergebnis kommen, dass auf den meisten Endkundenmärkten die die Großkunden betreffende Regulierung für sich genommen einen wirksamen Wettbewerb sicherstellen kann und dass aus diesem Grund die Vorabregulierung auf den Märkten für Endkunden-Telefonverbindungen und für Mietleitungen abgeschafft werden sollte. Im Sachverständigenbericht wird ferner die Aufhebung des Markts für den Zugang zu Mobilfunknetzen und Verbindungsaufbau (Markt 15) empfohlen, was im Laufe der Konsultation noch weiter untersucht und diskutiert werden wird.
Im Juni 2006 hatte die Kommission bereits eine Mitteilung zur Überarbeitung des Regelungsrahmens für elektronische Kommunikation (Communication on the review of the regulatory framework for electronic communications, 29 June 2006), ein Arbeitspapier (Public Consultation on a Draft Recommendation, 28 June 2006) und eine Folgenabschätzung (Impact Assessment, 28 June 2006) mit mehreren Vorschlägen zur Wettbewerbsbelebung und Schaffung eines Binnenmarkts für Drahtlosdienste herausgegeben. Weitere Beiträge im Rahmen der Konsultation können bis zum 27. Oktober 2006 in elektronischer Form gesendet werden an: marketsrecommendation@ec.europa.eu. Soweit nicht ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten wird, werden alle Beiträge veröffentlicht.
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