Anti-Terror-Datei: Regierungsentwurf für Gemeinsame-Dateien-Gesetz
Am 20.9.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) beschlossen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen zentralen Antiterrordatei in einem Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG) und für die Errichtung gemeinsamer Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten im BVerfSchG, BNDG und BKAG zu schaffen. Durch diese Formen gemeinsamer Dateien wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt und der Informationsaustausch verbessert.
1. Antiterrordatei
Durch die zentrale Antiterrordatei werden Erkenntnisse zu Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und des ihn unterstützenden Extremismus, die bei den Polizeien und Nachrichtendiensten vorhanden sind, rasch auffindbar. Dabei stellt der Gesetzentwurf sicher, dass die Anforderungen des Quellen- und Geheimhaltungsschutzes ebenso umfassend beachtet werden wie datenschutzrechtliche Belange. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere detaillierte Regelungen zu den Personen und Objekten, die in der zentralen Antiterrordatei gespeichert werden sollen, sowie zu den Voraussetzungen der Datenverarbeitung. Neben sichtbaren Grunddaten werden auch Daten gespeichert, die eine fachliche Bewertung der gespeicherten Personen im Sinne einer Gefährdungseinschätzung zulassen. Diese so genannten „erweiterten Grunddaten“ können für Recherchen genutzt werden. Sie werden aber nur im Eilfall oder auf Nachfrage bei der speichernden Behörde sichtbar. Diese Regelung trägt den fachlichen Bedürfnissen von Polizeien und Nachrichtendiensten und dem Grundrechtsschutz der Betroffenen gleichermaßen Rechnung.
Dieses Konzept stellt eine intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung dar. Die Antiterrordatei gibt den Sicherheitsbehörden auf den ersten Blick die Informationen, die erforderlich sind, um eine gesuchte Person zu identifizieren und zu erkennen, welche anderen Behörden ebenfalls über Informationen zu dieser Person verfügen. Sie stellt zudem sicher, dass die jeweiligen Behörden sich in einem zweiten Schritt miteinander in Verbindung setzen und kommunizieren. Sie gewährleistet, dass die bisherigen Regelungen für die Kommunikation zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiterhin beachtet werden.
Die in der Antiterrordatei vorhandenen Informationen können im Eilfall auch unmittelbar für Sofortmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge genutzt werden können. Zu diesem Zweck können die Informationen sekundenschnell per Knopfdruck übertragen werden.
2. Projektdateien
Neben der Errichtung der Antiterrordatei schafft der Gesetzentwurf die gesetzlichen Grundlagen für projektbezogene gemeinsame Dateien (Projektdateien). Die gemeinsamen Projektdateien können von den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten anlassbezogen eingerichtet werden. Die Projektdateien sind befristet und unterstützen insbesondere die Analyseprojekte und Arbeitsgruppen von Polizeien und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ).
Regierungsentwurf vom 20.9.2006 für ein Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)
Erläuterungen vom 20.9.2006 zum Regierungsentwurf für ein Gemeinsame-Dateien-Gesetz vom 20.9.2006