Inkrafttreten des EHUG
Am 1.1.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten.
Das Gesetz reformiert das deutsche Registerwesen, indem alle deutschen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister über Internet einsehbar sein sollen. Unterlagen zur Eintragung können in Zukunft (und müssen ab spätestens Ende 2009) elektronisch beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden; die Bekanntmachung der Registereintragungen wird künftig ebenfalls über das Internet erfolgen. Unter www.unternehmensregister.de wird ein neues zentrales Unternehmensregister geschaffen, über das alle wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens online einsehbar sind.
Das Gesetz sieht daneben Änderungen bzgl. der Pflichtangaben in Geschäftsbriefen vor, die Auswirkungen auch auf Informationspflichten in E-Mails haben können. Zu den Einzelheiten folgt Ernst, Pflichtangaben in E-Mails - Neue Pflichten durch das EHUG?, ITRB 4/2007.
EHUG v. 10.11.2006