Am 1.3.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) des Bundes gleichzeitig mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag der Länder in Kraft getreten.
Die beiden Vorschriften bilden nun anstelle der bislang geltenden TDG und MDStV einen einheitlichen Rechtsrahmen für die neuen Dienste, wobei das TMG die wirtschaftlichen Anforderungen, der Rundfunkstaatsvertrag die inhaltlichen Vorgaben regelt.
Die 4. Auflage von 2009 des Handbuchs des EDV-Rechts berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen sowohl in Rechtsprechung und Literatur als auch in der Informationstechnologie und deren Anwendung.