Am 1.3.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) des Bundes gleichzeitig mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag der Länder in Kraft getreten.
Die beiden Vorschriften bilden nun anstelle der bislang geltenden TDG und MDStV einen einheitlichen Rechtsrahmen für die neuen Dienste, wobei das TMG die wirtschaftlichen Anforderungen, der Rundfunkstaatsvertrag die inhaltlichen Vorgaben regelt.
In dem Werk werden alle Verträge behandelt, die in der Praxis eine Rolle spielen.
Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.