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BFH: Aufwendungen für Domainübertragung als Anschaffungskosten

Mit Urt. v. 19.10.2006 (III R 6/05) hat der BFH entschieden, dass es sich bei Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domainnames an den bisherigen Inhaber geleistet werden, um Anschaffungskosten für ein i.d.R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. 

BFH, Urt. v. 19.10.2006 - III R 6/05

Handbuch der IT-Verträge

 

In dem Werk werden alle Verträge behandelt, die in der Praxis eine Rolle spielen.

Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.

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