BFH: Aufwendungen für Domainübertragung als Anschaffungskosten
Mit Urt. v. 19.10.2006 (III R 6/05) hat der BFH entschieden, dass es sich bei Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domainnames an den bisherigen Inhaber geleistet werden, um Anschaffungskosten für ein i.d.R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
BFH, Urt. v. 19.10.2006 - III R 6/05