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LG München I: Unzulässige Weiterübertragung der Nutzungsrechte an per Download überlassener Software

Mit Urt. v. 15.3.2007 - 7 O 7061/06 hat das LG München I entschieden, dass die Weiterübertragung der Nutzungsrechte an per Download überlassener Software urheberrechtlich unzulässig ist.

Sehen Lizenzbestimmungen vor, dass an einer per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so handelt es sich um eine zuläsige, dinglich wirkende Beschränkung der eingeräumten Nutzungsbefugnis. Der Erwerber kann die Nutzungsrechte nicht an Dritte weiterübertragen und darf diese nicht dazu auffordern, sich die Software vom Hersteller herunterzuladen. Bei Lizenzen, die nur zum Download von Software berechtigen, greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht.

LG München I, Urt. v. 15.3.2007 - 7 O 7061/06

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