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Regierungsentwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung

Am 18.4.2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen. Ziel der der Neuregelung ist es, ein harmonisches Gesamtsystem der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmethoden zu schaffen.

Der Regierungsentwurf unterzieht das Recht der verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen, das in den §§ 98a bis 101, 110a bis 110e und 163d bis 163f StPO geregelt ist, einer umfassenden Überarbeitung. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

  • § 101 StPO-E wird zu einer die Regelungen der §§ 98a ff. StPO systematisch abschließenden Vorschrift umgestaltet, in der die bei allen eingriffsintensiveren verdeckten Ermittlungsmaßnahmen nach der Rechtsprechung des BVerfG gebotenen grundrechtssichernden Verfahrensregelungen allgemein und übersichtlich zusammengefasst werden.
  • Der Katalog der Anlassstraftaten, die Voraussetzung für eine TK-Überwachung nach § 100a StPO sind, wird systematisch neu geordnet, inhaltlich überarbeitet und auf – auch im Einzelfall – schwere Straftaten beschränkt (§ 100a Abs. 1 und 2StPO-E).
  • Dem durch das Übereinkommen über Computerkriminalität des Europarats veranlassten Regelungsbedarf wird durch die Umgestaltung des § 100g StPO in eine Datenerhebungsbefugnis und die Erstreckung der Befugnis zur Durchsicht von Datenträgern auf mit diesen vernetzte – aber räumlich getrennte – Speichermedien (§ 110 Abs. 3 StPO-E) nachgekommen.
  • Auch bei den einzelnen Ermittlungsanordnungen wird die mit dem Richtervorbehalt bezweckte Kontrolle durch eine Harmonisierung der Anordnungskompetenzen und der Anordnungsdauer gestärkt (§ 100b Abs. 1 sowie § 100f Abs. 4, § 100g Abs. 2 Satz 1, § 100i Abs. 3, § 163f Abs. 3 Satz 3 jeweils i. V. m. § 100b Abs. 1 StPO-E). 
  • Zur Umsetzung der Richtlinie zur „Vorratsspeicherung“ von Verkehrsdaten werden im Telekommunikationsgesetz (insbesondere in den §§ 113a, 113b TKG-E) Regelungen über entsprechende Speicherungspflichten sowie in der Strafprozessordnung (§ 100g StPO-E) Regelungen über darauf bezogene statistische Erhebungen und Berichtspflichten geschaffen.

Entwurf der Bundesregierung vom 18.4.2007 zur Neuregelung der TK-Überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Bundesrat-Drs. 275/07 v. 27.4.2007)

 

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