Novellierung des Urheberrechts - Zweiter Korb
Am 5. Juli 2007 hat der Bundestag den Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - sog. "Zweiter Korb" der Urheberrechtsnovelle - mit den Änderungen des Rechtsausschusses verabschiedet. Erforderlich ist weiterhin die Zustimmung des Bundesrats.
Die Neuregelungen betreffen insbes. folgende Bereiche:
- Zulässigkeit der Privatkopie nicht kopiergeschützter Werke
- Pauschalvergütung als Ausgleich für die Privatkopie
- Schranken für Wissenschaft und Forschung
- Unbekannte Nutzungsarten
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses v. 4.7.2007, BT-Drs. 16/5939