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BVerfG: Differenzierung zwischen Telefax und Computerfax bezüglich Unterschriftserfordernis

Die Differenzierung zwischen herkömmlichem Telefax, das nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Original den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO für verfahrensbestimmende Schriftsätze genügt, und Computerfax, bei dem eine eingescannte Unterschrift ausreicht, nach dem Kriterium der technischen Möglichkeit der Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift ist sachgerecht, weil sie Ausnahmen und damit Abstriche an der Zielsetzung des § 130 Nr. 6 ZPO auf das unumgängliche Mindestmaß begrenzt.

Handbuch der IT-Verträge

 

In dem Werk werden alle Verträge behandelt, die in der Praxis eine Rolle spielen.

Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.

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