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Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
Am 30.11.2007 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG gebilligt.
Das Gesetz sieht insbesondere vor, dass Telekommunikationsanbieter künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten müssen (Vorratsdatenspeicherung). Die Neuregelung soll zum 1.1.2008 in Kraft treten.
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