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Kabinettsentwurf zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 19.12.2007 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen, verbessern.

Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Erweiterung des Katalogs schwer jugendgefährdender Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind.
  • Erweiterung und Präzisierung der im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen.
  • Festlegung von Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnungen von FSK und USK.

Die Initiative ist Teil eines Sofortprogramms, das die Bundesfamilienministerin und der Familienminister Nordrhein-Westfalens Anfang 2007 gestartet haben. Das Gesetzgebungsverfahren soll Mitte 2008 abgeschlossen sein.

Entwurf zur Änderung des JSchG v. 19.12.2007

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