Neue Musterwiderrufsbelehrung
Am 1.4.2008 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten, die die Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrung neu fasst.
Das Bundesministerium der Justiz hat damit auf zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zu den ursprünglichen Textfassungen reagiert und beabsichtigt, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage zu entziehen. In einem zweiten Schritt wird das BMJ Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird.
Für Belehrungen auf Grundlage der bislang gültigen Muster gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.10.2008.
Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-InfoV v. 4.3.2008
Begründung zur Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-InfoV v. 4.3.2008