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Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Am 11.4.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG verabschiedet, das sich gegen Produktpiraterie wendet und das geistige Eigentum stärken soll.
Das Gesetz novelliert zahlreiche Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums (Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz) und passt das deutsche Recht an EU-Vorgaben an. Wesentliche Neuregelungen sind:
Begrenzung der Abmahngebühr in einfach gelagerten Fällen auf 100 €
Auskunftsansprüche gegen Dritte (bspw. Internetprovider)
Schadensersatzberechnung auf Grundlage des Verletzergewinns oder Lizenzanalogie
Anspruch auf Vorlage von Beweismitteln
Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums an den Außengrenzen der EU (Grenzbeschlagnahmeverordnung)
In dem Werk werden alle Verträge behandelt, die in der Praxis eine Rolle spielen.
Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.