Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zum verdeckten Zugriff auf Informationssysteme
Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
(Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme) in den Bundesrat eingebracht, über den am 4.7.2008 abgestimmt werden soll.
Nach dem Entwurf sollen Online-Durchsuchungen in die StPO aufgenommen und zur Bekämpfung besonders schwerer Straftaten herangezogen werden. Der Straftatenkatalog ist analog zum großen Lauschangriff angelegt und umfasst neben Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit, den Bestand des Staates oder die menschliche Existenz auch Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, die Bildung krimineller Vereinigungen, Geldfälschung oder Verstöße gegen das BtMG.
Zur Installation der benötigten Software sollen Fahnder auch in Wohnungen Verdächtiger eindringen dürfen. Zudem wird der Einsatz technischer Mittel gestattet, um spezifische Kennungen zur Vorbereitung eines verdeckten Zugriffs auf IT-Systeme sowie den Standort eines entsprechenden Geräts zu ermitteln (bspw. WLAN-Catcher). Bei Unvermeidbarkeit dürfen aus technischen Gründen auch Daten Dritter erhoben werden, die aber unverzüglich wieder zu löschen sind.
Zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sollen Informationen aus der Intimsphäre nicht verwertet werden dürfen mit der Ausnahme, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, "dass diese Daten dem Zweck der Herbeiführung eines Erhebungsverbots dienen sollen". Aufzeichnungen über unverwertbare Erkenntnisse sind unverzüglich zu löschen oder im Zweifelsfall dem für die Anordnung zuständigen Gericht vorzulegen. Auf eine generelle Durchsicht der Daten finden die Regeln analog zu beschlagnahmten Daten bei einer konventionellen Durchsuchung Anwendung; eine richterliche Anordnung ist nicht erforderlich.
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zum verdeckten Zugriff auf Informationssysteme v. 27.5.2008