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Regierungsentwurf zur Änderung des BDSG

Am 17.6.2008 hat die Bundesregierung einen neuen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) veröffentlicht. Der Regierungsentwurf enthält grundlegenden Änderungen vor allem für den Bereich Datenerhebung und Datenübermittlung personenbezogener Daten.

Die Änderungen sollen dem Ziel dienen, der gestiegenen und steigenden Bedeutung von Auskunfteien in einer immer anonymer werdenden Geschäftswelt und ihrer Nutzung durch immer weitere Branchen Rechnung zu tragen. Unter anderem sieht der Regierungsentwurf sieht die Einfügung von zwei neuen Vorschriften vor:

  • Datenübermittlung an Auskunfteien, § 28a BDSG-RegE:  Ein detaillierter Voraussetzungskatalog schafft strenge Voraussetzungen an die Zulässigkeit solcher Datenübermittlungen, die erst nach rechtskräftiger Feststellung des Bestehens der Forderung und nach Unterrichtung des Betroffenen zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgen dürfen.
      
  • Scoring, § 28b BDSG-RegE:  Für sog. Scoringverfahren werden allgemeine Voraussetzungen festgelegt, die u.a. nur anerkannte Scoringverfahren zulassen und eine jährliche Verpflichtung des Anbieters zur Auskunft über die gespeicherten Daten und Basiswerte vorsehen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BDSG v. 17.6.2008

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Die 4. Auflage von 2009 des Handbuchs des EDV-Rechts berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen sowohl in Rechtsprechung und Literatur als auch in der Informationstechnologie und deren Anwendung.

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