Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
In zwei aktuellen Entscheidungen haben das VG Ansbach und das VG Koblenz zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC Stellung genommen. Während das VG Ansbach die Gebührenpflichtigkeit bejaht, kommt das VG Koblenz zu dem Ergebnis, dass der schlichte Gerätebesitz eines ausschließlich beruflich genutzen internetfähigen PC keine Gebührenpflicht begründet.
VG Ansbach, Urt. v. 10.7.2008 - AN 5 K 08.00348
VG Koblenz, Urt. v. 15.7.2008 - 1 K 496/08.KO