EU-Richtlinienvorschlag über Rechte der Verbraucher
Am 8.10.2008 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine neue europäische Richtlinie über Rechte der Verbraucher vorgelegt. Im Rahmen des Projekts "Consumer Law Acquis" soll das derzeit in über acht europäischen Richtlinien geregelte Verbraucherrecht verinheitlicht, vereinfacht und verbessert werden, um den Binnemarkts zu stärken und den grenzüberschreitenden Handel zu intensivieren.
Während die EU-Kommission bei der Überarbeitung und Zusammenführung vier bestehender Richtlinien (Haustürwiderrufsrichtlinie 85/577/EWG, Klauselrichtlinie 93/13/EWG, Fernabsatzrichtlinie 97/77/EG, Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG) eine Vollharmonisierung plant, die einen gemeinsamen Mindeststandard für die Rechte der Verbraucher in allen Mitgliedstaaten unter Verzicht auf nationale Regelungen vorsieht, strebt das BMJ umfassende Neuregelungen unter Beibehaltung nationaler Gestaltungsspielräume an, um bspw. das Widerrufsrecht bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften und die Möglichkeit der Geltendmachung von Mängelrechten bei einem Kaufvertrag in der bisherigen Form zu erhalten.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM(2008) 614 v. 8.10.2008
Pressemitteilung des BMJ v. 8.10.2008