Bericht des EU-Parlaments zum Schutz vor unlauteren Geschäfts- und Werbepraktiken
Am 13.1.2009 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit einen Initiativbericht über die Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung angenommen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Verbrauchern in Fällen der Anwendung unlauterere Geschäftspraktiken ein unmittelbares Recht auf Schadensersatz einzuräumen. Die Werberichtlinie sollte um eine schwarze Liste der Praktiken ergänzt werden, die unter allen Umständen als irreführend zu betrachten sind, oder der Anwendungsbereich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ausgeweitet werden. Die in einigen Bereichen (Fluggesellschaften, Klingeltonanbieter) veranlassten koordinierten Ermittlungen (sog. EU-Sweeps) sollten als Beispiel für weitere Maßnahmen grenzüberschreitender Regeldurchsetzung, etwa mittels nationaler Vernraucherschutzbehörden und europäischer Verbaucherzentren, dienen.
EU-Bericht 2008/2114(INI) v. 18.12.2008