Regierungsentwurf zur Zwangsversteigerung im Internet
Am 18.2.2009 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Die Versteigerung beweglicher Sachen im Internet soll danach künftig als Regelfall neben die bisher übliche Präsenzversteigerung treten.
Mittels der Onlineversteigerung sollen im Interesse von Gläubigern wie Schuldnern höhere Erlöse erzielt werden, da ein größerer Bieterkreis angesprochen und das Bieten vereinfacht wird. Nach dem Entwurf sollen die Bundesländer die Einzelheiten der Ausgestaltung durch Rechtsverordnung regeln. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch in der 16. Legislaturperiode in Kraft treten.
Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung v. 12.1.2009