News
Am 11.4.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG verabschiedet, das sich gegen Produktpiraterie wendet und das geistige Eigentum stärken soll.
Am 1.4.2008 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten, die die Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrung neu fasst.
Die EU-Kommission hat am 27.2.2008 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien vorgelegt.
Nach Ratifizierung durch Frankreich kann zum 1.5.2008 das Londoner Übereinkommen v. 17.10.2000 über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ in Kraft treten, was zu einer deutlichen Verringerung der Patentierungskosten führen wird.
Das Bundeskabinett hat am 19.12.2007 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen, verbessern.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Diskussionsentwurf zu einer Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung nebst Begründung vorgestellt. Die darin vorgesehene Neufassung der beiden Musterbelehrungen zum Widerrufs- und zum Rückgaberecht soll der Kritik der Instanzgerichte und weitgehend auch des Schrifttums Rechnung tragen.
Die Differenzierung zwischen herkömmlichem Telefax, das nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Original den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO für verfahrensbestimmende Schriftsätze genügt, und Computerfax, bei dem eine eingescannte Unterschrift ausreicht, nach dem Kriterium der technischen Möglichkeit der Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift ist sachgerecht, weil sie Ausnahmen und damit Abstriche an der Zielsetzung des § 130 Nr. 6 ZPO auf das unumgängliche Mindestmaß begrenzt.
Das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken (hier: Werbung für Pre-Selection-Verträge eines Telekommunikationsdienstleisters im Eingangsbereich eines Warenhauses) stellt eine unzumutbare Belästigung i.S.v. §§ 3, 7 Abs. 1 UWG dar, wenn der Werbende für den Angesprochenen nicht als solcher eindeutig erkennbar ist.
Im Hinblick auf Online-Werbung eines „Geistheilers“ für eine Beckenschiefstandkorrektur ist der Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Nr. 2 Heilmittelwerbegesetz eröffnet. Die Bestimmung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, da durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig.
Ermittelt die EU-Kommission gegen ein Unternehmen wegen des Verdachts von Wettbewerbsverstößen, so darf sie zwar grundsätzlich Geschäftsunterlagen einsehen, muss hierbei aber den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gewährleisten. Beruft sich das Unternehmen auf den Vertraulichkeitsschutz, darf die Kommission die Unterlagen daher nicht durchsehen, sondern muss eine Kopie in einen zu versiegelnden Umschlag legen, bis eine anfechtbare Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Schriftstück vorliegt (EuG, Urt. v. 17.9.2007 - Rs. T-125/03 u. T-253/03).
Am 11.8.2007 ist das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität (41. StrÄndG) in Kraft getreten. Ziel des 41. StrÄndG ist es, Regelungslücken vor allem im Bereich des „Hacking“, d.h. dem „Knacken“ von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage zu schließen und den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht umzusetzen.
Am 5. Juli 2007 hat der Bundestag den Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - sog. "Zweiter Korb" der Urheberrechtsnovelle - mit den Änderungen des Rechtsausschusses verabschiedet. Erforderlich ist weiterhin die Zustimmung des Bundesrats.
Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen.
Am 18.4.2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen. Ziel der der Neuregelung ist es, ein harmonisches Gesamtsystem der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmethoden zu schaffen.
Mit Urt. v. 15.3.2007 - 7 O 7061/06 hat das LG München I entschieden, dass die Weiterübertragung der Nutzungsrechte an per Download überlassener Software urheberrechtlich unzulässig ist.
Mit Urt. v. 19.10.2006 (III R 6/05) hat der BFH entschieden, dass es sich bei Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domainnames an den bisherigen Inhaber geleistet werden, um Anschaffungskosten für ein i.d.R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
Am 1.3.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) des Bundes gleichzeitig mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag der Länder in Kraft getreten.
Am 1.1.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 16/3387 zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen v. 28.11.2006 (BT-Drs. 16/3595).
Mit Urt. v. 15.11.2006 (XII ZR 120/04) hat der BGH entschieden, dass auf den ASP-Vertrag, bei dem als typische Leistung die Gewährung der Onlinenutzung von Software für eine begrenzte Zeit im Mittelpunkt der vertraglichen Pflichten steht, Mietvertragsrecht anzuwenden ist.
Am 14.8.2006 ist der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (TKGÄndG) als Bt.-Ds. 16/2581 veröffentlicht worden.
Am 25. August 2006 hat die Kommission drei Studien veröffentlicht, die als Anregung und Diskussionsgrundlage in die laufenden Beratungen über die Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften von 2002 eingehen sollen.
Am 20.9.2006 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen.
Am 20.9.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) beschlossen.